Wegen strittiger Vertriebsrichtlinie:

Asics zieht gegen Bundeskartellamt vor Gericht


Düsseldorf, 12.02.2016. Der Laufschuhhersteller Asics legt Beschwerde gegen den Feststellungsentscheid des Bundeskartellamts/Bonn vom August letzten Jahres ein, das bestätigte ein Sprecher der Asics-Europazentrale in Amsterdam gegenüber markt intern-Sport-Fachhandel. Asics sei überzeugt, dass die strittigen Vertriebsrichtlinien des Unternehmens im Einklang mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht ständen: „Asics wird Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts einlegen, weil der Feststellungsbeschluss auch für die Zukunft einen rechtlichen Rahmen setzt“, so das Unternehmen gegenüber markt intern. Angesichts der laufenden EU-Sektoruntersuchung E-Commerce sei Asics der Ansicht, dass die Entscheidung des Bundeskartellamts einer einheitlichen Regelung in der Europäischen Union entgegenstehe. „Unserer Auffassung nach ist der Feststellungsbeschluss des Bundeskartellamts nicht als endgültige Entscheidung mit allgemeingültiger Aussagekraft zu betrachten“, so Asics.

Im Sommer letzten Jahres hatte das Bundeskartellamt die 2011 eingeführten Vertriebsrichtlinien namens ’SDP 1’ des Laufschuhherstellers in einem Pilotverfahren für nicht kartellrechtskonform erklärt. Die Bonner Beamten hatten entschieden, dass es unzulässig sei, seinen Vertriebspartnern die Nutzung von Drittplattformen wie Amazon, Preissuchmaschinen oder die Verwendung von Markenzeichen auf Seiten Dritter zu verbieten. Nun muss darüber das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf befinden.

Bereits im Januar 2015 hatte Asics die strittigen Vertriebsrichtlinien angepasst. Die Bonner Behörde führte das Verfahren dennoch als Pilotverfahren bis zum abschließenden Feststellungsbescheid gegen Asics fort, da die Entscheidung über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sei. Nachdem zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt dem Rucksackhersteller Deuter erlaubt hatte, seinen Händlern den Vertrieb via Amazon zu verbieten, dürfte die Entscheidung des OLG Düsseldorf in der Handelswelt mit besonderer Spannung erwartet werden.

Marcel Rotzoll, Chefredakteur markt intern-Sport-Fachhandel kommentiert: „Nicht erst seit dem vergangenen Jahr hofft der Handel, dass sich endlich ein Unternehmen dazu durchringt, die fragwürdigen Beschlüsse des Bundeskartellamts vor allem in Bezug auf Marktplatzverbote von den zuständigen Gerichten hinterfragen zu lassen. Diese Vorreiterrolle übernimmt nun Asics. Man darf immerhin spekulieren, ob der zeitliche Zusammenhang zwischen der Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen Deuter und der Beschwerde von Asics gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts nur ein Zufall ist. Über den Deuter-Fall wird nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Beide Verfahren dürften somit maßgeblich dazu beitragen, Rechtssicherheit für selektive Vertriebssysteme zu gewinnen.“

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