MySpa nach erfolgreicher Klage wieder geöffnet

Große Freude bei den Betreibern des MySpa in München. Dank dem jüngsten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtes hat die hochwertige und individuelle Münchner Spa- und Saunaeinrichtung jetzt einen erfolgreichen Re-Start gefeiert und ist aktuell Bayerns einziger geöffneter Saunabetrieb.

München 11. Juni 2020 – Das MySpa an der Maria-Probst-Straße 22 in München (in der Nähe des Frankfurter Rings) hat wieder geöffnet und das bislang als einziger Betrieb dieser Art in Bayern. Die Geschäftsführer der Münchner Spa- und Saunaeinrichtung hatten vor dem bayerischen Verwaltungsgericht geklagt, trotz der in Bayern geltenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, den MySpa-Betrieb wieder öffnen zu dürfen. Die Richter gaben der Klage statt und berücksichtigen dabei vor allem das individuelle Konzept. So konnte das MySpa zum 8.Juni wieder öffnen.

Die jüngsten Corona-Lockerungen Bayerns haben viele Branchen berücksichtigt.

Nur eine nicht: die der Wellness-Einrichtungen. „Weil unser Konzept allerdings sehr privat, sehr diskret und sehr hygienisch ist, sind wir mit üblichen Wellnesszentren nicht vergleichbar”, so MySpa Geschäftsführer Marvin Allotey.

Das junge Unternehmen MySpa wollte es sich also nicht nehmen lassen, seinen individuellen Charakter, der vor allem aus 15 separaten Spa-Bereichen besteht, als Anlass zu nehmen und juristisch für einen Re-Start zu kämpfen. Mit Erfolg: Aktuell ist das MySpa der einzige, offiziell geöffnete Wellness- und Saunabetrieb Bayerns. „Das ist schon sehr außergewöhnlich”, so Marvin Allotey. Gemeinsam mit Daniel Krajewski führt er das Unternehmen seit Jahresbeginn. Gerade mal sechs Wochen hatte das MySpa vor dem Lockdown geöffnet und eine erfolgreiche Startphase hinter sich gebracht. Auf der 1.300 Quadratmeter großen Gewerbefläche können bislang bis zu drei Personen einen der insgesamt 15 privaten Wellnessbereiche für zwei bis maximal sechs Stunden buchen. Eine Stunde kostet zwischen 15 und 25 EUR pro Person. Gebucht werden können unterschiedliche Wellzone-Kategorien – vom Spa-Bereich mit Schwebeliege bis hin zur Wassermassageliege.

Das individuelle Konzept des MySpa macht den Unterschied: Private Wellness-Räume wie im MySpa fallen nicht unter die Infektionsschutzverordnung. Da hier von den Kunden private Einzelräume gemietet werden können, fallen sie nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht unter die in der Fünften Bayerischen Infektions-schutzmaßnahmenverordnung enthaltenen Vergnügungsstätten oder Freizeitein-richtungen, denen nach aktuellem Stand der Betrieb nach wie vor noch untersagt ist. Im MySpa läuft Buchung und Bezahlung der Räume sowie der Essensservice, der durch eine Klappe kommt, kontaktlos ab. Zwischen den Besuchern werden die Wellnesszonen intensiv gereinigt und desinfiziert sowie gelüftet.

„Das gehört bei uns ohnehin seit Start zu den absoluten Basics“, so Allotey.

„Aktuell fühlt es sich für uns alle fast so an, als würden wir noch einmal Opening feiern wie schon zu Jahresbeginn“, so MySpa Geschäftsführer Marvin Allotey.

Aber so oder so: die Freude nach dem erfolgreichen Re-Start ist groß und jetzt kann endlich richtig durchgestartet werden.

Mehr Informationen unter:  www.myspa.me

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